Alle gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet spezielle Behandlungsprogramme für Patienten mit Durchblutungsstörungen des Herzens (Veränderungen der Herzkranzgefäße; Zustand nach Herzinfarkt, Stentimplantation oder Bypassoperation) anzubieten, deren Struktur und Ablauf von den kardiologischen Fachgesellschaften exakt geregelt ist. Diese Programme werden „DMP KHK“ genannt (für: „Disease Management Programm für Koronare Herzkrankheit“). Sofern der betreuende Hausarzt an dem Programm teilnimmt, koordiniert er meist selbst die Betreuung seiner Patienten, andernfalls erfolgen Einschreibung und weitere Betreuung im Rahmen des DMP durch den Facharzt.

Weitere Informationen zum Programm finden Sie auf den Seiten der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen.